IBAN-Betrug

IBAN-Betrug - wie Sie sich als Verbraucher schützen können

Seit 1. Februar 2016 ist die IBAN für alle Pflicht. Die IBAN sollte Überweisungen nicht nur bequemer, sondern auch sicherer machen. Die Praxis* zeigt jedoch, dass einige Sicherheitsmängel bestehen, vor allem bei schriftlichen Überweisungen. Somit können Dritte ohne größere Probleme im Namen des Kontoinhabers Überweisungen tätigen. Mit der korrekten IBAN in den Händen, können Kriminelle theoretisch schnell und einfach Geld aufs eigene Konto abzweigen. Da drängt sich die Frage auf, wie sich Bankkunden vor IBAN-Betrügern schützen können?



Der Nachteil von internationalen Überweisungen mit Ihrer Bank
Wenn Sie mit Ihrer Bank eine internationale Verbindung senden oder empfangen, können
Sie bei einem schlechten Wechselkurs Geld verlieren und als Folge versteckte Gebühren
zahlen. Denn die Banken benutzen immer noch ein altes System, um Geld zu tauschen.
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ihrer smarten Technologie:
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gehen in wenigen Minuten durch.
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  ● Sie schließen sich über 2 Millionen Kunden an, die in 47 Währungen in 70 Ländern
transferieren.

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Zum Online-Banking wechseln

Mit dem »Wechsel zum Online-Banking« können Bankkunden die Gefahr des Missbrauchs deutlich minimieren. Denn die handschriftliche Überweisung birgt deutlich mehr Risiken. Mittlerweile erledigen mehr als die Hälfte der Bundesbürger ihre Bankgeschäfte im Internet.

Die eigene IBAN vertraulich behandeln

Jeder sollte seine »IBAN vertraulich behandeln«. Nur so kann verhindert werden, dass Betrüger die IBAN abfangen. Viele Bankkunden gehen noch zu leichtsinnig mit ihren Daten um. Ein unachtsam weggeworfener Überweisungsträger kann da schon mal weitreichende Folgen haben.

Keine schriftlichen Überweisungsaufträge aufgeben

Es empfiehlt sich, das kontoführende Kreditinstitut zu beauftragen, »keine schriftlichen Aufträge« mehr im eigenen Auftrag aufzugeben. Kontoauszüge sollten regelmäßig geprüft und Auffälligkeiten sofort der Bank gemeldet werden. Das Online-Banking bietet den Vorteil, dass sich Kunden jederzeit einen schnellen Überblick über ihre Ein- und Ausgaben verschaffen können.

Fazit

SEPA soll die Überweisung im europäischen Raum noch schneller machen. Die gesetzliche Grundlage des § 675r Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) setzt lediglich eine richtige IBAN-Nummer voraus. Diese wird von den Banken zwar geprüft, Betreff, Name und Datum werden in diesem Zusammenhang jedoch nicht unbedingt abgeglichen.


Im Ernstfall haftet die Bank

Beruhigend zu wissen: im Ernstfall haftet die Bank. Bankkunden sind durch das Gesetzbuch grundsätzlich vor Betrug geschützt. Der Geschädigte kann innerhalb von 13 Monaten einen nicht autorisierten abgebuchten Betrag widerrufen (§ 676b Abs. 2 BGB). Die Bank überweist dann den Fehlbetrag zurück.

*Hintergrund: Das ZDF-Format WISO hatte bei acht großen Geldhäusern Überweisungsträger mit Fantasienamen eingereicht. Bei sieben von acht Banken blieb der Schwindel unentdeckt, nur die TARGOBANK reagierte (ZDF.de vom 23.05.2016).

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