SEPA - Single Euro Payments Area

SEPA

Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum, bei welchem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Der SEPA-Raum umfasst dabei derzeit alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Neben der Möglichkeit, Euro-Beträge über ein einziges Konto abwickeln zu können, stehen dem Kunden einfache und sichere Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) zur Verfügung. Mit ihnen können Kunden leichter am internationalen Zahlungsverkehr teilnehmen.

Da die Einführung des Euros als gemeinsame Währung nicht ausreichte, um die Idee des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu verwirklichen, wurde die SEPA mit der Zielsetzung geschaffen, traditionelle Zahlungsverfahren, welche sich bisher an den Zahlungsstandards auf nationaler Ebene orientierten, abzulösen.

Seit dem 1. Januar 2008 bieten Banken neben den vertrauten nationalen, auch europaweite Zahlungsinstrumente an, wobei diese sowohl für nationale als auch paneuropäische Transaktionen verwendet werden können.

Bisher musste zum Beispiel bei einer Überweisung von Frankfurt nach München die deutsche Überweisungsmethode und für Transaktionen zwischen Frankfurt und Paris die EU- Standardüberweisung angewendet werden.


Mit der Einführung des SEPA wird dies nun überflüssig, weil bei beiden Transaktionen dasselbe Zahlungsformular zum Einsatz kommt. Der Ablauf der Auftragserteilung, die Formatierung der Überweisung in den einzelnen Ländern, die Angaben über Bankverbindung und Kontodaten, sowie die Abwicklung der Überweisung an sich weisen keinerlei Unterschiede mehr auf. Eine der drei Zahlungsinstrumente ist die SEPA-Überweisung, zu der wir Ihnen auf der folgenden Seite Tipps und Informationen bezüglich des richtigen Ausfüllens und der benötigten Daten geben:

SEPA-Überweisung >>>

Obwohl es in Deutschland bereits seit einigen Jahren möglich ist, mit Hilfe der IPI, einer "Standardüberweisung" für den europäischen Raum, Transaktionen abzuwickeln, konnte dieses Zahlungsinstrument nur bei Transaktionen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro in andere EU- und EWR-Staaten angewendet werden. Durch die Einführung der SEPA-Überweisungen soll diese Begrenzung des Transaktionsbetrages komplett wegfallen. Vielmehr hat der Bankkunde nun die Möglichkeit, Transaktionen ohne jegliche Betragsbegrenzungen vorzunehmen.


Seit der Einführung des SEPA hat sich der standardisierte Transaktionsraum um die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein erweitert. Verbessert wurde auch der Transaktionszeitraum, denn während früher eine Überweisung ins Ausland bis zur endgültigen Verfügung des Empfängers über den Betrag einige Zeit in Anspruch nahm, hat der Kunde nun bereits nach maximal drei Bankgeschäftstagen (ab 2012 schon nach einem Bankgeschäftstag) vollen Zugriff auf den Überweisungsbetrag. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land des SEPA-Raumes der Überweiser und der Empfänger ihre Konten führen.

Ein weiterer Unterschied zum traditionellen Überweisungsverfahren auf EU-Ebene liegt in der Identifikation des Zahlungsempfängers. Statt über die bisher verwendete Bankleitzahl und Kontonummer, wird der Zahlungsempfänger durch seine IBAN (International Bank Account Number / Internationale Kontonummer) und den BIC (Bank Identifier Code / Internationale Bankleitzahl), auch als Swift-Code bezeichnet, identifiziert. Wie der BIC oder Swift-Code für Ihre Bank lautet, können Sie mit unserem folgenden Tool herausfinden: BIC suchen. Der Auftraggeber muss nur seine IBAN, welche in der nationalen Bankleitzahl und Kontonummer enthalten ist, angeben. Wie sich aus dem Sitz Ihres Kreditinstitutes, dessen Bankleitzahl und Ihrer Kontonummer die IBAN errechnet, erklären wir Ihnen auf unserer Seite über den Aufbau der IBAN. Beim Generieren der IBAN hilft Ihnen ein Tool, mit welchem sich aus den eben genannten Daten die IBAN berechnen lässt.

Genauso wie bei der bisherigen EU-Standardüberweisung wird bei der SEPA-Überweisung nur der Postenpreis für inländische Überweisungen erhoben. Auch in Zukunft wird das Verfahren der SEPA-Überweisung weiter perfektioniert werden. So soll es ab 2009 zum Beispiel ein weiteres Feld für nähere Informationen über den Auftragsgeber geben, um das bisher eher knapp bemessene Verwendungszweckfeld zu erweitern und somit dem Kunden die Zuordnung von Transaktionen erheblich zu erleichtern. In Anlehnung an die bereits heute in Europa angewendeten Online-Zahlungssysteme soll ein Modell für die Online-Autorisierung und -Garantie von SEPA-Überweisungen erarbeitet werden. Wie man den neuen Überweisungsträger ausfüllt und welche Daten dafür erforderlich sind, zeigen wir Ihnen auf der nächsten Seite:

Euro-Überweisung >>>